Im Gefahrenfall leitet der Strassenbahnführer eine Gefahrenbremsung ein. Dabei wird das Fahrzeug unter Wahrung des Kraftschlusses zwischen Rädern und Schienen mit der maximal möglichen Verzögerung abgebremst. In der Regel werden bei einer Gefahrenbremsung zusätzlich Schienenbremsen und Sandstreueinrichtungen aktiviert.

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