Die Serienbezeichnungen und die zugehörigen Indizes der Schienenfahrzeuge richten sich grundsätzlich nach den Vorschriften des EPED/EAV/BAV.

Wagen und Triebwagen

A Abteil 1. Klasse
B Abteil 2. Klasse
C Abteil 3. Klasse
D Gepäckabteil (ab 1961)
F Gepäckabteil (vor 1961)
K gedeckter Güterwagen der Regelbauart, auch für den Viehtransport geeignet (vor UIC)
L offener Güterwagen mit Wandhöhe >0,6 m (vor UIC)
M offener Güterwagen mit Wandhöhe <0,6 m (vor UIC)
S Schotterwagen (vor UIC)
X Wagen für dienstliche Zwecke
Z Postabteil
Index e Elektrischer Triebwagen mit Stromabnehmer
Index m Thermischer Triebwagen mit Verbrennungsmotor
Index t Steuerwagen
Index 0 Lastgrenze unter 10 t (bei schmalspurigen Güterwagen)

Lokomotiven

G Schmalspur- und Tramwaylokomotiven (ab 1887)
ohne Index Dampflokomotiven
Index e Elektrische Lokomotiven mit Stromabnehmer
Index m Thermische Lokomotiven mit Verbrennungsmotor

Am 3. Juni 1956 wurde das Dreiklassensystem der meisten europäischen Eisenbahnen folgendermassen in ein Zweiklassensystem überführt: Zur neuen ersten Wagenklasse wurden die alte erste und die alte zweite Wagenklasse. Zur neuen zweiten Wagenklasse wurde die alte dritte Wagenklasse.

Die Direktion der Basler Verkehrs-Betriebe beschloss am 13. September 1956, die Bezeichnungen anzupassen. Dementsprechend wechselten die bisherigen Serienbezeichnungen der Strassenbahnwagen zu diesem Zeitpunkt von «C» bzw. «Ce» auf «B» bzw. «Be». Die übrigen Bahnverwaltungen (insbesondere die Birseckbahn AG und die Birsigthalbahn AG) handelten ähnlich. Bei den Fahrzeugbeschreibungen auf tram-bus-basel.ch wird nicht näher auf den Wechsel der Serienbezeichnungen in diesem Zusammenhang eingegangen. Die Wagen werden dem Kontext entsprechend bezeichnet.

Die Achsenzahl der Triebfahrzeuge wird seit 1902 in Bruchform angegeben, wobei der Zähler die Anzahl der angetriebenen Achsen, der Nenner die Gesamtachsenzahl darstellt (z. B. 2/2, 6/8 usw.).

Bis zum 31. Dezember 1961 erhielten drei- und vierachsige Personen-Anhängewagen einen der Serienbezeichnung nachgestellten Index für die Gesamtachsenzahl (z. B. C4). Gemäss dem RIC-Reglement fällt dieser Index bei vierachsigen Anhängewagen seit dem 1. Januar 1962 weg. Dafür werden zweiachsige Anhängewagen entsprechend gekennzeichnet. Diese nicht unwesentliche Änderung scheint den BVB entgangen zu sein, bezeichnen sie doch heute noch ihre Grossraum-Anhängewagen konsequent als «B4» bzw. «B 4». Die Regelung für Dreiachser blieb unverändert.

Historische Fahrzeuge, die zumindest farblich wieder in den Zustand von vor 1956 bzw. 1962 zurückversetzt worden sind, werden dem allgemeinen Trend entsprechend nach damaligen Systemen bezeichnet.

Bei den BVB üblichen Erweiterungen der Serienbezeichnung (Be 4/6 S für die mit einem Niederflur-Mittelteil ergänzten Be 4/6 659–686 oder B 4 S für die umgebauten Anhängewagen B 1449…1505) werden von tram-bus-basel.ch nicht übernommen.

Die Bezeichnung von heute noch in Betrieb stehenden Güter- und Dienstwagen richtet sich nach dem UIC-Merkblatt 438-2.

Zuletzt aktualisiert am 21. Dezember 2023 von Dominik Madörin