Zwei unechte Zweirichtungswagen des Typs Tatra T5C5 in Budapest. Die beiden Heck-an-Heck gekuppelten Fahrzeuge lassen sich wie «echte» Zweirichtungswagen einsetzen.
© Dominik Madörin, CH-Ettingen (Bild-Nr. HU-1998.299)

Als unechte Zweirichtungswagen (auch Anderthalbrichtungswagen) werden Strassenbahn-Motorwagen bezeichnet, welche zwar an beiden Wagenlängsseiten Türen für den Fahrgastwechsel aufweisen, jedoch nur an einem Wagenende einen vollausgerüsteten Führerstand besitzen. Sie entsprechen somit eigentlich einem Einrichtungswagen mit beidseitiger Türanordnung.

Unechte Zweirichtungswagen sind somit für einen Zweirichtungsbetrieb ohne Wendeschlaufen nur einsetzbar, wenn sie in Mehrfachtraktion mit einem weiteren unechten Zweirichtungswagen (Heck-an-Heck gekuppelt) oder zusammen mit einem echten Zweirichtungswagen verkehren.

Siehe auch:
Zweirichtungswagen, Einrichtungswagen

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