Dreiachsige Anhängewagen

B3 1333–1344

Zwischen 1956 und 1964 erbauten die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) in eigener Werkstätte insgesamt zwölf Anhängewagen B3 1333 bis 1344. Dank diesen Eigenbauten konnte der zu dieser Zeit immer gravierender werdende Fahrzeugmangel etwas gemildert werden, wurden doch einige Rollmaterialbeschaffungs-Vorlagen in Volksabstimmungen verworfen.

C3 723–732

Anno 1943 beschafften die Basler Strassenbahnen (B.St.B.) zehn Anhängewagen C3 723–732 zum Stückpreis von Fr. 61’630.–. Der Grosse Rat bewilligte den erforderlichen Kredit bereits am 30. Oktober 1941. Die Lieferfrist betrug eineinhalb Jahre. Lieferanten waren die Schweizerische Industrie-Gesellschaft (SIG, Wagenkasten) und die Schweizerische Lokomotiv- und Maschinenfabrik AG (SLM, Lenkuntergestell).

C3 703–722

Im Jahre 1934 stand die Eröffnung der Linie nach Binningen sowie jener über die Dreirosenbrücke bevor, was eine Aufstockung des Anhängewagenbestands der Basler Strassenbahnen (B.St.B.) unumgänglich machte. Der beantragte Kredit für zwanzig Dreiachser C3 703–722 (Stückpreis Fr. 40’400.–) wurde vom Grossen Rat am 18. Mai 1933 genehmigt.

C 702; C3 702

Im Rahmen von Rollmaterialbeschaffungen in den Zwanziger- und Dreissigerjahren wurden den damaligen Basler Strassenbahnen (B.St.B.) wiederholt grössere, vierachsige Fahrzeuge empfohlen. Die Strassenbahnverwaltung hielt jedoch wenig von den schweren Drehgestellwagen jener Zeit und forcierte die Entwicklung von längeren, zweiachsigen Fahrzeugen mit erhöhtem Fassungsvermögen. Anfangs der Dreissigerjahre gaben die B.St.B. zwei entsprechende Mustertramzüge in Auftrag.

C 423; C3 1301

1929 bestellten die damaligen Basler Strassenbahnen (B.St.B.) zehn Motorwagen (Ce 2/2 193–200 sowie Ce 2/2 71 und Ce 2/2 72) und 25 Zweiachs-Anhänger (C 400–422, C 423 sowie C 702). Jeweils zwei Fahrzeuge (Nrn. 71 und 72 sowie 423 und 702) wurden dabei versuchsweise mit längeren Wagenkästen gebaut. Damit sollte der Nachweis gelingen, dass längere Zweiachser den seinerzeit erhältlichen vierachsigen Drehgestell-Wagen mindestens ebenbürtig waren.

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