Bei Rädern für Schienenfahrzeuge wird unterschieden zwischen einteiligen Rädern, zweiteiligen Rädern und mehrteiligen, gefederten Rädern.

Einteilige Räder (auch Vollräder oder Monobloc-Räder) bestehen aus einem Stück. Sie können sowohl als Scheiben- als auch als Speichenräder ausgeführt sein und werden beim Erreichen der Verschleissgrenze nicht wieder aufgearbeitet, sondern rezykliert. Alternativ können eigens dafür vorgesehene Vollräder derart bearbeitet werden, dass ein neuer Radreifen (Bandage) aufgezogen werden kann, wodurch sie zu zweiteiligen Rädern werden.

Bei zweiteiligen Rädern werden Bandagen als Verschleissteile auf den Radkörper aufgeschrumpft. Dabei wird die Längenausdehnung des Stahls bei Erwärmung und das Zusammenziehen bei der anschliessenden Abkühlung ausgenutzt. Der eigentliche Radkörper besteht bei Scheibenrädern aus Radnabe, Radscheibe und Radkranz und bei Speichenrädern aus Radnabe, Radstern mit Speichen und Radkranz. Der Radkörper ist aus einem Stück gefertigt.

Bei mehrteiligen, gefederten Rädern («elastische Räder») sitzen zwischen Radkörper und Radreifen Gummielemente zur Federung. Die Bandagen werden daher ohne Erhitzen mechanisch aufgepresst. Gefederte Räder wurden entwickelt, um eine Lärmreduktion zu erzielen und durch die Verringerung der unabgefederten Massen den Rad- und Schienenverschleiss zu optimieren.

Siehe auch:
Bochumer Rad, SAB-Rad

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