Fahrwerkrahmen eines COMBINO der Basler Verkehrs-Betriebe mit vier gut sichtbaren Schraubenfedern der Sekundärfederstufe.
© Dominik Madörin, CH-Ettingen (Bild-Nr. DFA_5835)

Die Federung ist Teil des Fahrwerks. Sie hat die Aufgabe, die beim Fahrzeuglauf auftretenden Schwingungen zu dämpfen sowie stossartige Krafteinwirkungen aufzunehmen und diese so vom Wagenkasten fernzuhalten. Ausserdem hat sie dafür zu sorgen, dass bei Gleisunebenheiten die Räder den Kontakt mit den Schienen nicht verlieren und die Entgleisungssicherheit gewährleistet bleibt.

Unterschieden wird zwischen der ein- und der zweistufigen Federung. Moderne Fahrzeuge sind in der Regel zweistufig abgefedert. Gefederte Räder zählen nicht zur Fahrzeugfederung.

Bei der einstufigen Federung sind lediglich die Radsatzlager gegenüber dem Fahrwerkrahmen mittels Blatt-, Schrauben-, Rollbalg- oder Megifedern abgefedert.

Bei der zweistufigen Federung befindet sich die erste Federstufe (Primär- oder Achs(ab)federung) wiederum zwischen Radsatzlagern und Fahrwerkrahmen. Eine zusätzliche zweite Federstufe (Sekundär- oder Wagenkastenfederung) liegt zwischen Fahrwerk und Wagenkasten und besteht aus Blatt-, Schrauben-, Rollbalg-, Luft- oder Megifedern.

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