Be 4/6 201–266; Be 4/8 201…259

Mit seiner Botschaft vom 10. September 1975 beantragte der Bundesrat einen Rahmenkredit über 500 Mio. Franken zur Förderung konzessionierter Transportunternehmungen. Diese vom Parlament genehmigten Mittel waren hauptsächlich für Vororts- und Überlandstrecken und nicht für städtische Linien vorgesehen. Um mit Bundemitteln neues Rollmaterial für die Basler Vorortslinien 10, 11, 14 und 17 beschaffen zu können mussten diese allerdings ins Stadtzentrum (z. B. an die Schifflände) geführt werden.