Bei der in Basel als «optisches Signal» oder kurz «Optisches» bezeichneten Einrichtung handelte es sich um ein Befehlslicht für die Zugsabfertigung durch den Billeteur, das auch von den Anhängewagen aus bedient werden konnte.

Da die Kupplungskabel ursprünglich nicht über die dafür notwendigen Adern verfügten, musste anlässlich der Einführung des «optisches Signals» bei den Basler Strassenbahnen ab 1921 die Heiz-/Beleuchtungsspannung mittels Dachrutenkupplungen in die Anhängewagen übertragen werden.

Noch lange nach der Einführung des Einmannbetriebes hielt sich die Bezeichnung «Optisches» für die Anzeige eines Fahrgast-Haltewunsches im Führerstand – auch bei Bussen.

Optisches Signal des Basler Strassenbahnwagens Ce 2/2 163 (je eine grüne Glühbirne für Motor- und Anhängewagen).
© Dominik Madörin, CH-Ettingen (Bild-Nr. DFB_5573)
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