Tatzlagermotor BBC GTM 132: Links erkennbar sind die halben Lagerschalen, mit welchen sich der Motor auf die Triebachse abstützt («Tatzen»).
© Dominik Madörin, CH-Ettingen (Bild-Nr. DFA_8266)

Als Tatzlagerantrieb wird eine Einzelachsantrieb-Bauart von Schienenfahrzeugen bezeichnet.

Beim Tatzlagerantrieb verfügt das Fahrmotorengehäuse über zwei «Tatzen», welche zur Abstützung mittels Gleit- oder Wälzlagern die Achswelle umgreifen. Die gegenüberliegende Seite des Motors ist federnd am Untergestell bzw. am Drehgestell aufgehängt, so dass eine Dreipunktaufhängung entsteht. Durch diese Aufhängung verändert sich der Abstand zwischen Ritzel und Grossrad auch bei Einfederbewegungen der Achse nicht, so dass auf aufwändige Ausgleichsvorrichtungen (Hohlwellen-, Kardanscheiben-, Federtopfantrieb usw.) verzichtet werden kann.

Beim Tatzlagerantrieb nachteilig wirkt sich jedoch aus, dass die Masse des Motors grösstenteils unabgefedert auf der Achse ruht und so verschleissbegünstigend auf die Schienen wirkt.

Der Tatzlagerantrieb war bis um 1950 die klassische Antriebsart von Strassenbahn- und anderen Triebwagen. Durch die Drehstromtechnik möglichen, leichteren Motoren erfährt der Tatzlagerantrieb seit den Neunzigerjahren bei Vollbahnlokomotiven eine Renaissance.

Der Tatzlagerantrieb wurde vom US-amerikansichen Erfinder Frank Julian Sprague (1857–1934) entwickelt.

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