Normalspuriges COMBINO-Fahrwerk mit längsliegendem Motor, Scheibenbremse, Winkelgetrieben und Paketkupplungen.
© Dominik Madörin, CH-Ettingen (Bild-Nr. NL-2016_DDA_9729)

Das Fahrwerk trägt den Wagenkasten und ermöglicht den sicheren Lauf des Fahrzeuges auf dem Gleis. Es hat überdies folgende Aufgaben:

  • Sichere Führung des Fahrzeugs auf dem Gleis
  • Gewährleistung der maximal möglichen Adhäsion
  • Abfederung und Dämpfung der Kräfte zwischen Rad und Schiene
  • Aufnahme der mechanischen Bremsausrüstung
  • Aufnahme von Geräten für die Zugbeeinflussung
  • Ableitung des Rückstromes auf die Schienen

Unterschieden wird zwischen Triebfahrwerk (Räder werden angetrieben) und Lauffahrwerk (antriebslos).

Zum Fahrwerk gehören im Wesentlichen [in eckigen Klammern nur bei Triebfahrwerken vorhanden]:

Fahrwerke können als starre Fahrwerke («Untergestell»), Drehgestelle, Lenkuntergestelle oder als Spezialkontruktionen für Niederflurwagen ausgebildet sein.

Siehe auch:
Drehgestell, Untergestell, Lenkuntergestell

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