Normalspuriges COMBINO-Fahrwerk mit längsliegendem Motor, Scheibenbremse, Winkelgetrieben und Paketkupplungen.
© Dominik Madörin, CH-Ettingen (Bild-Nr. NL-2016_DDA_9729)
Das Fahrwerk trägt den Wagenkasten und ermöglicht den sicheren Lauf des Fahrzeuges auf dem Gleis. Es hat überdies folgende Aufgaben:
- Sichere Führung des Fahrzeugs auf dem Gleis
- Gewährleistung der maximal möglichen Adhäsion
- Abfederung und Dämpfung der Kräfte zwischen Rad und Schiene
- Aufnahme der mechanischen Bremsausrüstung
- Aufnahme von Geräten für die Zugbeeinflussung
- Ableitung des Rückstromes auf die Schienen
Unterschieden wird zwischen Triebfahrwerk (Räder werden angetrieben) und Lauffahrwerk (antriebslos).
Zum Fahrwerk gehören im Wesentlichen [in eckigen Klammern nur bei Triebfahrwerken vorhanden]:
- Rahmen
- Verbindung zum Wagenkasten
- Radsätze
- Radsatzlager
- [Fahrmotor(en)]
- [Getriebe]
- Einrichtungen der mechanischen Bremse
- Schienenbremse
- Federung
Fahrwerke können als starre Fahrwerke («Untergestell»), Drehgestelle, Lenkuntergestelle oder als Spezialkontruktionen für Niederflurwagen ausgebildet sein.
Siehe auch:
Drehgestell, Untergestell, Lenkuntergestell
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