Das Lichtraumprofil (LRP) bezeichnet die Umgrenzung des Querschnittes des für die Durchfahrt von Fahrzeugen und für weitere bahnbetriebliche Zwecke freizuhaltenden Raumes. Es setzt sich zusammen aus der Grenzlinie fester Anlagen und den zusätzlich erforderlichen Sicherheitsräumen.

Das LRP bestimmt im Wesentlichen

  • den erforderlichen Abstand benachbarter Gleise,
  • den Abstand fester Gegenstände zum Gleis,
  • die Querschnittsabmessungen von Tunnels sowie
  • die Mindesthöhe der Unterkante bei Überführungsbauwerken

Das LRP umschreibt wörtlich den «lichten Raum», der auf dem Fahrweg (Bahngleise oder Strassen) von festen Gegenständen freizuhalten bleibt, damit die Durchfahrt des Fahrzeugs in jedem Fall gewährleistet ist. Das LRP setzt sich zusammen aus dem Fahrzeugquerschnitt zuzüglich dem je nach Gleislage definierten Fahrzeugverhalten (Kurvenneigung) sowie den zusätzlich erforderlichen Sicherheitsräumen. Damit dient ein LRP auch als konstruktive Vorgabe für die Bemessung der vorgesehenen Fahrzeuge.

Im Bahnbereich gehört zum Lichtraumprofil bez. der Umgrenzungslinie der Nachweis von Sicherheitsräumen, jenem für die Fahrleitung und den Stromabnehmer im elektrischen Raum sowie jenem für einen Bereich seitlich des Fahrzeugs, der für die verschiedenen Unterhaltsarbeiten frei zu halten bleibt. Dieser wird im Bahnjargon auch «Dienstweg» genannt. Der Dienstweg muss mit einer Breite von 0,5 Meter nachgewiesen werden. Als Sicherheitsraum zählt weiter der für die Reisenden auf den Stationen frei zu haltende Platz.

Lichtraumprofil C für Strassenbahnen gemäss den Schweizerischen Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung.
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