Das Lichtraumprofil bezeichnet die Umgrenzung des Querschnittes des für die Durchfahrt von Fahrzeugen und für weitere bahnbetriebliche Zwecke freizuhaltenden Raumes. Es setzt sich zusammen aus der Grenzlinie fester Anlagen und den zusätzlich erforderlichen Sicherheitsräumen.

Das Lichtraumprofil bestimmt im Wesentlichen

  • den erforderlichen Abstand benachbarter Gleise,
  • den Abstand fester Gegenstände zum Gleis,
  • die Querschnittsabmessungen von Tunnels sowie
  • die Mindesthöhe der Unterkante bei Überführungsbauwerken.
Lichtraumprofil C für Strassenbahnen gemäss den Schweizerischen Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung.
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