Gelenk-Motorwagen

Be 8/8 351–354, 357

Auf Weisung des Herstellers mussten die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) per 13. März 2004 kurzfristig alle 28 Niederflur-Gelenkwagen Be 6/8 301–328 COMBINO stilllegen. An diesen Fahrzeugen waren Mängel entdeckt worden, welche einen sicheren Weiterbetrieb in Frage stellten (vgl. COMBINO Grounding). Trotz des überraschenden Ausfalls eines beträchtlichen Teils der Gesamtflotte gelang es den BVB seinerzeit, den fahrplanmässigen Trambetrieb nahezu vollständig aufrecht zu erhalten.

Be 4/6 659–686 «Guggummere»

Um das erhöhte Fahrgastvolumen, welches sich als Folge des neuen Umweltschutz-Abonnement ergeben hatte, bewältigen zu können, mussten die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) unter anderem ihren Rollmaterialbestand aufstocken. Dies führte zur Beschaffung der 26 Be 4/4 477–502 «Cornichon». Ende 1986 – die Lieferung der Be 4/4 477–502 war noch im Gange – zeigte sich, dass zu wenig neue Motorwagen geordert worden waren. Neue Berechnungen ergaben einen Bedarf von 38 zusätzlichen Vierachsern oder 28 zweiteiligen Gelenkwagen. Der Entscheid fiel schliesslich zugunsten von Gelenkwagen.

Be 4/6 603–622, 623–658 DÜWAG

In den Jahren 1961 bzw. 1962 kamen in Basel mit den Be 4/6 601 und 602 die beiden ersten Gelenk-Motorwagen in Betrieb. Diese beiden dreiteiligen Prototypen aus rein schweizerischer Fertigung erwiesen sich als störungsanfällig und waren oft Gäste in der Hauptwerkstätte Klybeck der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB).

Be 4/6 601–602 «Tatzelwurm»

Nachdem die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) 1959 einen zweiteiligen Gelenkwagen-Prototypen (Be 6/6 1701, später 1802) in Auftrag gegeben hatten, zeigte sich aufgrund beidseitig vorangetriebener Studien, dass zwischen den VBZ und den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) über die Bauart solcher Gelenkmotorwagen weitgehend Übereinstimmung bestand. Durch die Zusammenarbeit zwischen Basel und Zürich wurde es möglich, die Schweizerische Industrie-Gesellschaft (SIG) und Brown Boveri (BBC) mit der Entwicklung und dem Bau weiterer drei Prototypen – einer für Zürich (Be 6/6 1801) und zwei für Basel – zu beauftragen.

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