Mit seiner Botschaft vom 10. September 1975 über einen Rahmenkredit zur Förderung konzessionierter Transportunternehmungen beantragte der Bundesrat die Bewilligung eines Rahmenkredits über 500 Mio. Franken. Diese von National- und Ständerat genehmigten Mittel waren hauptsächlich für Vororts- und Überlandstrecken und nicht für klassische städtische Linien vorgesehen. Um dennoch mit Bundesmitteln neues Rollmaterial für die Basler Vorortslinien 10, 11, 14 und 17 beschaffen zu können, mussten diese ins Stadtzentrum (z. B. an die Schifflände) geführt werden. Das Eidgenössische Amt für Verkehr (EAV, heute Bundesamt für Verkehr) hatte mit Schreiben vom 16. Februar 1976 die Abgeltungsberechtigung der Basler Vorortslinien über die Kantongrenze hinaus bis zur Wendeschlaufe an der Schifflande anerkannt.