Vorrätige Rillenschienen in der Oberbauwerkstätte der Basler Verkehrs-Betriebe.
© Dominik Madörin, CH-Ettingen (Bild-Nr. –)
Die Rillenschiene kommt dort zur Anwendung, wo der Gleisbereich infolge Mitbenutzung durch andere, nicht schienengebundene Verkehrsteilnehmer und/oder Fussgänger vollständig eingedeckt ist. Die Rille hält den für den Spurkranz benötigten Raum gegenüber dem anschliessenden Strassenbelag frei.
Die Rillenschiene (auch Phoenixschiene) hat gegenüber der Vignolschiene einen asymmetrischen Schienenkopf mit eingewalzter Rille. Sie besteht somit aus Schienenfuss, Schienensteg, Fahrkopf, Rille und Rillenkopf. Früher waren auch mehrteilige Rillenschienen üblich (z. B. Haarmann-Schiene).
Von der «A.G. Phoenix» in Duisburg-Ruhrort wurden erstmals im Jahre 1880 Rillenschienen gewalzt, weshalb man heute noch von Phoenix-Schienen spricht. Jene Schienen wurden für die Firma Kerr, Bors & Co., London, zur Verwendung in Plymouth hergestellt. Die entscheidende Schwierigkeit war das Einwalzen der Rille.
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