Albertkupplung des historischen Stettiner Zweiachsers Nr. 216 (Typ 4N).
© Dominik Madörin, CH-Ettingen (Bild-Nr. PL-2007.19)
Bei der Albertkupplung handelt es sich um eine formsteife Zentralpufferkupplung für die Übertragung von Zug- und Druckkräften. Der Name geht auf den Erfinder Karl Albert, ein früherer Direktor der Krefelder Strassenbahn, zurück.
Bei der Albertkupplung greifen die beiden Kupplungsköpfe direkt ineinander. Die Verbindung geschieht mittels zweier Bolzen; ein zusätzliches Kupplungseisen wird nicht benötigt.
Der Kuppelvorgang erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst werden die beiden zu kuppelnden Wagen nahe aneinander rangiert. Nun werden die Kupplungen ausgerichtet und einer der beiden Kupplungsbolzen eingesteckt. Um den zweiten Kupplungsbolzen einstecken zu können muss die Kupplung gestreckt werden, indem der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen wieder vergrössert wird. Im Gegensatz zu anderen Zentralkupplungen erfolgt der Kuppelvorgang bei stehenden Fahrzeugen. Dies reduziert die Unfallgefahr erheblich, da nicht zwischen sich bewegende Fahrzeuge getreten werden muss.
In Basel besitzen beispielsweise die Be 6/8 301–328 COMBINO Albertkupplungen, welche bei Bedarf ein Abschleppen des betreffenden Fahrzeugs ermöglichen. Sie sind im Normalfall unter der Bug- bzw. Heckverschalung verborgen.
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