Begegenung zweier Einrichtungswagen in CZ-Most (2016). Einrichtungswagen haben linksseitig keine Türen und nur einen voll ausgerüsteten Führerstand.
© Dominik Madörin, CH-Ettingen (Bild-Nr. CZ-2016_DFC_9387)

Als Einrichtungswagen bezeichnete Strassenbahnwagen besitzen nur auf der rechten Fahrzeugseite Türen für den Fahrgastwechsel (bei Linksverkehr auf der linken Wagenseite). Einrichtungs-Motorwagen verfügen nur an einem Wagenende über einen Führerstand. Im Betrieb verkehren Einrichtungswagen daher immer mit demselben Wagenende voraus. Ausser bei Ringlinien benötigen sie an den Linienendpunkten Wendeschlaufen oder Gleisdreiecke für das Wenden vor der Rückfahrt.

Im Heck von Einrichtungs-Motorwagen kann ein Hilfsführerstand vorhanden sein, welcher Rangiermanöver erleichtert. In der Regel lassen sich vom Hilfsführerstand aus jedoch nicht alle Fahrzeugfunktionen (Türen, Beleuchtung usw.) ansteuern, so dass Fahrten im Linienbetrieb nicht möglich sind.

Siehe auch:
Zweirichtungswagen, Unechter Zweirichtungswagen

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