Zweirichtungswagen der Strassenbahn in Gmunden: Das Fahrzeug verfügt über zwei vollausgerüstete Führerstände, jedoch atypischerweise
nur Türen auf einer Fahrzeugseite.
© Dominik Madörin, CH-Ettingen (Bild-Nr. AT-2007.63)

Im Gegensatz zu Einrichtungswagen besitzen als Zweirichtungswagen bezeichnete Strassenbahnwagen an jedem Wagenende einen vollausgerüsteten Führerstand. Sie benötigen daher für den Fahrtrichtungswechsel keine Wendeschlaufen.

Zweirichtungswagen besitzen in der Regel an beiden Wagenseiten Türen für den Fahrgastwechsel. Bei kleinen (einspurigen) Betrieben, wo sich alle Bahnsteige auf derselben Gleisseite befinden, kann auf Türen an einer Wagenseite verzichtet werden (z. B. Strassenbahn in AT-Gmunden). Somit lassen sich im Wageninnern mehr Sitzplätze unterbringen.

Siehe auch:
Unechter Zweirichtungswagen, Einrichtungswagen

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